Die ersten Kunstvereine wurden zwischen 1800 und 1840 vom aufstrebenden Bürgertum gegründet, das Kultur und Kunst nicht länger dem Adel überlassen wollte. Von Anfang an waren sie Schnittstellen zwischen der neuesten künstlerischen Produktion und einem breiten Publikum. Zugleich trieben sie die Demokratisierung der Kulturproduktion voran. Seit dem beginnenden 19. Jahrhundert bildeten sich in fast jeder größeren deutschen Stadt Kunstvereine als frühe Bürgerinitiativen für Kunst.

Zu den ältesten Kunstvereinen zählen der Kunstverein Nürnberg – Albrecht-Dürer-Gesellschaft in Nürnberg (1792), der Kunstverein in Hamburg (1817) und der Badische Kunstverein in Karlsruhe (1818).

Als fünftältester Kunstverein in Deutschland gründete sich bereits 1824 der Kunst-, Industrie- und Gewerbeverein Coburg.

Englischen und französischen Vorbildern folgend, entstanden auf dem Gebiet des Deut­schen Bundes in den ersten zwei Jahrzehnten des 19. Jahrhunderts eine ganze Reihe von (poly)technischen, Gewerbe- und Kulturverei­nen“, in Coburg 1813 die Technologische Gesell­schaft. „Gleichsam die Auf­gaben eines Gewerbe-Vereins vorzeichnend“, `verfolgte (sie) den Zweck, „die Gewerbe im hie­sigen Lande zu verbessern und zu erweitern, Auf­klärungen in den gewerblichen Verrichtungen zu geben und neue Absatzquellen für die hiesigen Gewerbtreibenden zu suchen und zu schaffen“. Schon 1818 löste sich die Gesellschaft nach dem Tode ihres Gründers, des Gymnasialdirek­tors Reinecke, aufgrund mangelnden Zuspruchs auf, verdient aber als Vorläuferorganisation des Kunstvereins besondere Erwähnung.

Nachdem von privater Seite in den folgenden Jah­ren kein neuer Anstoß gegeben wurde, ergriff der Magistrat unter Federführung des Polizeidirek­tors Dr. Johann Andreas Ortloff, des Hofadvoca­ten Franz Sartorius und des Polizeiinspektors Friedrich Eberhardt die Initiative und versandte im November 1824 „Einladung(en) zu einer Ausstel­lung von Kunst- und Gewerbeproductionen in der Herzoglichen Residenzstadt für den Monat Julius 1825. Schon gleich zu Beginn dieses Schrei­bens wird zusätzlich zur „Bildung eines Kunst-, Industrie- und Gewerbs-Vereins“ und zur Ausstel­lung der vorzüglichen Kunst- und Gewerbs-Er­zeugnisse aufgefordert. Eberhardt, dessen hand­schriftliche Fassung des gedruckten Einladungs­schreibens im Stadtarchiv vorliegt, darf als Motor der Vereinsgründung angesehen werden. Ohne lange zuzuwarten, legte er umgehend seine Vorstellungen über eine wünschenswerte Mitgliederstruktur nieder und brachte umgehend, am 30. November, ein „Circular“ auf den Weg, dem eine Subskriptionsliste angehängt war.

In dem Rundbrief wurden „alle nach Ausbildung und Vervollkommnung strebenden Künstler und Handwerker, sowie alle diejenigen, welche ge­neigt sind, die Künste und Gewerbe in hiesiger Stadt durch zweckmäßige Vorschläge, durch Be­lehrungen, durch Herbeyschaffung von Zeich­nungen, Modellen und literarischen Hülfsmitteln oder durch verwilligende jährliche Geldbeträge zu heben oder zu beleben“, eingeladen, durch Un­terschrift ihre Subskription zu dokumentieren sowie einen selbst festzulegenden freiwilligen Jahresbeitrag hinter ihrem Namenszug zu vermer­ken. „Sobald 36 Mitglieder eingeschrieben sind, wird eine Zusammenkunft anfallen“, schreibt Eberhardt, und der Verein könne als gegründet gelten.

Da sich bereits innerhalb einer Woche 39 Interes­senten für den neuen Verein gefunden hatten, konnte schon am 8. Dezember 1824 die Grün­dungsversammlung im „Gasthof zum Grünen Baum“ stattfinden. Die konstituierende Sitzung erbrachte eine Reihe wichtiger Ergebnissem:

  1. „Die Belebung des Sinns für das Zweckmäßi­gere und Beßere, die Erweckung schlum­mernder Kräfte, Beförderung des Kunst- und Gewerbefleißes“ wurde zum Vereinszweck erkärt.
  2. Im Gegensatz zu anderen Gewerbevereinen im deutschen Bundesgebiet wurde eine größere Offenheit des Vereins beschlossen. „Der Coburger Verein stand (…) sowohl Künstlern, die durch Schaffung schöner Formen großen Einfluß auf die Erzeugung ansprechender Produkte der Gewerbebetriebe hatten, wie z. B. Malern, Bildhauern, Kupfer­stechern, Baukünstlern und Architekten offen (Kunstverein) als auch Fabrikanten und Ma­nufakturisten (Industrieverein), und nicht zu­letzt allen Angehörigen verarbeitender und technischer Gewerbe (Gewerbeverein)“